Hören und Hörschädigung unter Coronabedingungen

Vorwort

Aufgrund der aktuellen Hygienevorschriften ist das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung für Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte im Unterricht vorgeschrieben.

Das Maskentragen (im Unterricht) und geöffnete Fenster beeinträchtigen das Hörverstehen aller Menschen.  Hörgeschädigte Schülerinnen und Schüler verstehen nun besonders schlecht, weil …

  • … das Mundbild und die Mimik verdeckt werden. Es wird jedoch dringend als zusätzliche ergänzende Informationsquelle benötigt.
  • … die Stimmen durch die Maske gedämpft werden. Bei allen Schülerinnen und Schülern kommt Sprache leiser und unnatürlicher an. Bei hörbeeinträchtigten Menschen hat dies noch gravierendere Auswirkungen.
  • … die Maske einzelne Frequenzen stärker dämpft als andere. Dadurch nehmen hörgeschädigte Schülerinnen und Schüler das Sprachsignal verzerrt wahr.
  • … Störlärm durch die offenen Fenster kommen kann.

Die Schülerinnen und Schüler haben durch ihre Hörschädigung weniger Kompensationsmöglichkeiten bei Nichtverstehen sowie eine reduzierte Sprachhörerfahrung, welche das Verständnis ebenfalls einschränken kann. Sie müssen schon unter regulären Bedingungen immer einen deutlich erhöhten Aufwand an Konzentration und Energie leisten, um Sprache zu verstehen und mitzulernen. Unter den nun erschwerten Bedingungen gelingt dies den Schülerinnen und Schülern mit Hörschädigung zunehmend schlechter, somit ist ihre gleichberechtigte Teilhabe am Unterricht gefährdet. Die erschwerte Kommunikationssituation wirkt sich nicht nur im Unterricht, sondern in allen Lebensbereichen aus, also auch in den Pausen oder der Nachmittagsbetreuung. Die Teilhabe am sozialen Miteinander ist stark beeinträchtigt und löst Stress bei dem Betroffenen/ der Betroffenen aus.

Tipps und Hinweise können Sie den untenstehenden Dokumenten entnehmen.


Tipps und Hinweise für die Schulen

Sie als Lehrkraft und Schulleitung können auf die erschwerten Kommunikationsbedingungen der hörgeschädigten Schülerinnen und Schüler aufmerksam werden durch…

… eigene Beobachtungen im Unterricht.
… Hinweise der Eltern.
… Hinweise von den betroffenen Schülerinnen und Schüler.

Folgende Beobachtungen aus dem Unterricht können zeigen, dass der Schüler / die Schülerin Schwierigkeiten im Hörverstehen haben und daher dem Unterricht nicht mehr wie vor der Maskenpflicht folgen können:

  • Er / sie beteiligt sich seltener mit mündlichen Beiträgen im Unterricht.
  • Seine / ihre mündlichen Beiträge im Unterricht passen inhaltlich nicht präzise zur Fragestellung, zum Gespräch oder zum Unterrichtsgegenstand.
  • Er / sie scheint vermehrt bei Sitznachbarn in die Hefte zu schauen. Dabei versucht er / sie eigentlich den durch das beeinträchtigte Hörverstehen entstandenen Informationsmangel auszugleichen.
  • Er / sie scheint sich vermehrt aus dem Unterrichtsgeschehen herauszuhalten, scheint sich „Pausen“ während des Unterrichts zu nehmen. Dabei sind seine / ihre Energien durch die Höranstrengung einfach erschöpft.
  • Er / sie stört durch vermeintliche oder echte Privatgespräche im Unterricht. Dabei versucht er /sie gegebenenfalls Unterrichtsinhalte bei Mitschülern zu erfragen.
  • Seine / ihre schriftlichen Leistungen lassen nach. Er / sie hat es nicht geschafft, Verstehenslücken aus dem Unterricht zu identifizieren und nachzuarbeiten.
  • Er / sie wirkt auf den ersten Blick in der direkten Kommunikation unauffällig. Dabei wendet er/sie erfolgreich eine „Verstecktaktik“ an. Er / sie versteckt das Nicht-Verstehen durch freundliches Schauen, Nicken oder Kopfschütteln, sagt „ja“ oder „nein“, und deutet dabei die Mimik des Gegenübers ohne inhaltliches Verstehen des Gesagten.
  • Er / sie macht nicht mehr regelmäßig Hausaufgaben. Der Nachmittag wird dafür gebraucht, dass er / sie Kraft für den nächsten Schultag schöpft.

Unterrichtshilfen für die Pandemiezeit

Hörgeschädigte Schülerinnen und Schüler sind aktuell stark benachteiligt und ihre gleichberechtigte Teilhabe am Unterricht ist nicht gewährleistet.

Im Folgenden finden Sie eine Zusammenstellung von Unterstützungsmöglichkeiten, die individuell für die Schülerin oder den Schüler angepasst werden muss. Hierbei sind das Alter, die Klassenstufe und die individuellen Bedürfnisse ausschlaggebend. Im Gespräch mit der Schülerin / dem Schüler können Sie passende Maßnahmen auswählen.

Bei der Ausgestaltung und Umsetzung der Unterrichtshilfen unterstützt Sie gerne das Team des üBFZ Hören der Johannes-Vatter-Schule.


Hilfen im Rahmen sächlicher und technischer Ausstattung

  • Konsequente Verwendung der Hörtechnik (Übertragungsanlage und Schülermikrofone). (siehe auch Informationen zur Desinfektion der Hörtechnik)
  • Beschaffung weiterer Zusatztechnik (Schüler-/Zusatzmikrofone, Soundfieldanlage, …). Z. B. durch Anschaffung oder Ausleihen bei einer Kostenübernahme durch den Schulträger (im Rahmen inklusiver Ausstattung). Im Vorfeld sollte geklärt werden, welche Strukturen und Aufgaben im Unterrichtsalltag beachtet werden müssen, z.B. sichere Verwahrung der Zusatztechnik, Desinfektion, Aufladen der Technik, wer ist zuständig …
  • Die Verwendung einer transparenten Mund-Nase-Bedeckung durch die Lehrkräfte ermöglicht der Schülerin/ dem Schüler mit Hörschädigung ein besseres Sprachverstehen durch die Unterstützung des Mundbilds.
  • Ggf. Beantragung eines Schriftdolmetschers.

Hilfen im Rahmen pädagogisch-didaktischer Maßnahmen

  • Nutzung des Lehrerechos! Wichtige, unterrichtsrelevante Beiträge von Mitschülerinnen und Mitschülern inhaltlich wiederholen.
  • Visualisierung möglichst vieler Unterrichtsinhalte (z. B. durch Anschreiben an der Tafel, Kopien, Beamer etc. oder Lehrwerke, Bücher → bspw. auch Anschreiben von Hinweisen wie Buch S. 95, Nr./ Abb./ Text… an die Tafel).
  • Gestatten des Abfotografierens von visualisierten Unterrichtsinhalten.
  • Tafelbilder vom Whiteboard ausdrucken oder digital weitergeben.
  • Gestatten des Abfotografierens von Mitschriften der Mitschülerinnen und Mitschüler.
  • Der Schüler/ die Schülerin sollte einen Sitzplatz wählen können, der an die veränderte Hörsituation angepasst ist und an dem das Hörverstehen am besten gelingt.
  • Rechts und links neben dem hörgeschädigten Schüler/ der hörgeschädigten Schülerin eine/n geeignete, hilfsbereite Sitznachbar/in wählen, die Hör- und Verstehenslücken überbrücken helfen.
  • Kein Rotieren der Sitzordnung, wenn ein geeigneter Sitzplatz und helfende Sitznachbarn gefunden wurden.
  • Lerntandems bilden (oder ein Tutorensystem o. ä.), die einander im Unterricht unterstützen und das Nachbereiten von Inhalten am Nachmittag gemeinsam durchführen. Hilfen zur Organisation hierzu sind sinnvoll (z. B. Bereitstellen von geeigneten Räumen, Material, …).
  • Nachfragen zum Verstehen des Unterrichtsinhaltsdurch Schülerinnen und Schüler mit Hörschädigung zulassen und unterstützen.
  • Absichern des Verständnisses der Unterrichtsinhalte durch inhaltsgebundenes Nachfragen durch die Lehrkraft bei allen Schülern.
  • Hörpausen in den Unterrichtsverlauf einplanen.
  • Die Bewertung und das Einfordern der kontinuierlichen Leistungen im Unterricht anders gewichten: schriftliche Leistungen oder vorbereitete Aufgaben (Hausaufgaben, Kurzreferate, kleine Vorträge, …) besonders berücksichtigen. Bei der Bewertung der mündlichen Mitarbeit muss die erschwerte kommunikative Situation berücksichtigt werden. (Schülerinnen und Schüler mit Hörschädigung können Beiträge von Mitschülern bedingt durch die aktuelle Situation schlechter oder gar nicht verstehen und darum an Unterrichtsgesprächen kaum/nicht teilnehmen.)
  • Gemeinsames, schriftliches Zusammenfassen von Inhalten nach einzelnen Unterrichtsphasen oder am Stundenende, insbesondere bei Unterrichtsstunden mit hohem Gesprächsanteil.
  • Anfertigen von Stundenprotokollen durch Mitschülerinnen und Mitschülern. Zeitnahe Überprüfung und Korrektur durch die Lehrkraft und anschließend allen Schülerinnen und Schülern zur Verfügung stellen. (Protokolle können zur Leistungsbewertung herangezogen werden. Sie unterstützen auch andere fehlende Schüler/innen, z. B. durch Quarantäne, bei der Nachbereitung des Unterrichts.)
  • Einen bestehenden Nachteilsausgleich beachten oder der besonderen Situation anpassen.
  • Dem Schüler/ der Schülerin mit Hörschädigung für die Pausen die Möglichkeit des Rückzugs an einen ruhigen Ort zur Erholung und zum Abschalten gemeinsam mit einigen wenigen Freunden/Freundinnen geben.

Tipps und Hinweise für Eltern

Die folgenden Maßnahmen können diesen Nachteil nicht völlig ausgleichen. Sie sollen dem entgegenwirken, dass die Schülerin oder der Schüler den Anschluss an das Unterrichtsgeschehen verliert.

Sie können Ihr Kind unterstützen, indem Sie…

  • … Ihr Kind aufmerksam beobachten: Zeigt es Hörermüdung, Belastung oder Stress? Sie erkennen es z. B. an Anzeichen wie:
    •  Das Kind schläft mehr, braucht mehr Ruhepausen, zieht sich nach der Schule zuerst zurück.
    •  Das Kind nimmt sich aktiv Hörpausen (legt die Hörtechnik ab).
    •  Das Kind ist reizbar, aggressiv, trotzig oder zieht sich völlig in sich zurück.
    •  Das Kind zeigt andere Verhaltensweisen als sonst.
  • … mit Ihrem Kind das Gespräch suchen.
  • … Verständnis für die Schwierigkeiten des Kindes zeigen.
  • … gemeinsam mit Ihrem Kind überlegen, was ihm in der aktuellen Situation hilft.
  • … Ihrem Kind den Freiraum geben, für Erholung und Ausgleich Zuhause zu sorgen.
  • … Ihr Kind darin unterstützen, für seine Bedürfnisse und sein Recht auf Unterstützung im Unterricht einzutreten.
  • … einen engen, kooperativen Austausch mit den Lehrkräften über die Hörsituation des Kindes pflegen.
  • … mit den Lehrkräften über Vorschläge zur Unterstützung sprechen.

Ihre Beratungslehrkraft des überregionalen Beratungs- und Förderzentrums Hören unterstützt Sie gerne im Kontakt mit der Schule Ihres Kindes.

Zusätzliche Informationen finden Sie auch hier: Desinfektion der Hörtechniktransparente Mund-Nase-Bedeckungen


Tipps für Schülerinnen und Schüler

In der aktuellen Situation wird es vermutlich dazu kommen, dass du in der Schule größere Schwierigkeiten hast dem Unterricht zu folgen als sonst. Die Maskenpflicht macht es schwer oder sogar fast unmöglich, deine Lehrer und Mitschüler zu verstehen. Weil man auf die Hygiene achten muss, wird deine Zusatztechnik im Unterricht evtl nicht mehr eingesetzt, was dich natürlich auch zusätzlich beeinträchtigt. In den Pausen fällt es dir auch zum Teil sehr schwer, deine Mitschüler zu verstehen, denn auch hier müssen die Masken getragen werden. Auch im Distanzunterricht kann es schwer werden in der Videokonferenz alles zu verstehen, wenn die Technik nicht so gut funktioniert – der Ton ist schlecht oder die kleinen Bilder deiner Mitschüler verhindern, dass du das wichtige Mundbild siehst.

Wir haben für Lehrer und Eltern viele Tipps gesammelt, die dich im Unterricht unterstützen können. Es kann aber sein, dass es im Moment immer wieder dazu kommt, dass Regelungen wegen Corona getroffen werden, die dir das Leben und Lernen in der Schule noch weiter erschweren und man bei der Planung nicht daran denkt, dass du diese Probleme hast.

Achtung! DU hast das Recht, dass man deine Situation im Unterricht berücksichtigt! Auch in der Corona-Zeit musst du dem Unterricht folgen können und man darf deine Bedürfnisse nicht „unter den Tisch fallen lassen“.

Hier ein paar Sachen, die du einfordern darfst bzw. die du mit deinen Lehrern besprechen solltest, damit du im Moment trotz Corona und Maskenpflicht gut im Unterricht mitarbeiten kannst.

Wenn du Unterstützung dabei brauchst, dann melde dich doch bitte bei der Lehrerin oder dem Lehrer, die/der für dich und deine Schule zuständig ist, oder melde dich in Friedberg im Büro der vorbeugenden Maßnahmen des üBFZ Hören.

  • Die Übertragungsanlage kann benutzt werden – man muss nur beachten, dass sie nach Gebrauch entsprechend desinfiziert wird. Für die Zusatzmikrofone gilt das gleiche. Wenn die Menge nicht ausreicht, wende dich bitte an uns – evtl können wir mit deiner Schule gemeinsam etwas organisieren.
  • In den aktuellen Regeln für die Corona-Zeit steht, dass es in der Kommunikation mit Menschen mit einer Hörschädigung erlaubt ist, die Maske durch eine transparente Alternative zu ersetzen. Also auch im Unterricht.
  • Wenn deine Lehrerinnen und Lehrer jedoch diese Masken nicht tragen möchten, weil sie ihnen zu wenig Schutz bieten, dann sollte man dir auf einem anderen Weg helfen, damit du alle verstehst bzw. dem Unterricht gut folgen kannst.
  • Es ist unter den aktuellen Bedingungen noch anstrengender als sonst, alles im Unterricht mitzubekommen. Es gibt viele Möglichkeiten, die dir die Arbeit etwas erleichtern können – guck doch mal bei den Unterrichtshilfen, ob etwas dabei ist, was du gerne nutzen würdest und was du mit deinen Lehrern besprechen kannst. Wir unterstützen dich gerne auch hierbei.
  • Besprich dich doch mit deinem zuständigen Beratungslehrer, ob man deinen vorhandenen Nachteilsausgleich nicht evtl an die Corona-Bedingungen anpassen sollte – es steht dir zu!

Desinfektion der Hörtechnik

Für Schülerinnen und Schüler mit einer Hörschädigung ist es unter den aktuellen Bedingungen – z.B. Maskenpflicht in der Schule – sehr schwer, dem Unterricht gleichberechtigt zu folgen. Daher ist es in vielen Fällen besonders wichtig, die vorhandenen Zusatztechnik konsequent zu nutzen. Dies ist auch unter den aktuellen Hygienebestimmungen möglich, wenn nach Gebrauch oder bei Benutzerwechsel die Geräte konsequent und angemessen desinfiziert werden.

Hierzu gibt es auch im Unterrichtsalltag zu realisierende Anleitungen der entsprechenden Herstellerfirmen, die auf deren Homepage zu finden ist (Suchbegriff: Desinfektion Höranlage). Oder man wendet sich an die Eltern der Schülerinnen und Schüler. Diese haben entweder Infos oder können diese beim zuständigen Hörgeräteakustiker bekommen.

Wichtig ist zu beachten, dass die Geräte nur mit ganz bestimmten Reinigungsmitteln desinfiziert werden dürfen und ggf vorhandene Öffnungen (Mikrofon oder Ladebuchsen) ausgespart werden müssen.


Verwendung von transparenten Mund-Nase-Bedeckungen

Das Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen ist unter Pandemiebedingungen an den Schulen und im Unterricht ein wichtiger Teil bei der Vermeidung von Ansteckungen.

Jedoch verhindern diese in der Kommunikation mit Schülerinnen und Schülern mit einer Hörschädigung in den meisten Fällen eine gleichberechtigte Kommunikation.

Daher haben sowohl das Sozialministerium als auch das Kultusministerium in ihren jeweiligen Hygienevorschiften oder Verfügungen diesen Umstand gesondert berücksichtigt.

„Die Verpflichtung …(zum Tragen eine OP-Maske oder Schutzmaske der Standards FFP2 …) besteht nicht, …..für Menschen mit Hörbehinderung und deren unmittelbare Kommunikationspartnerinnen und -partner, soweit und solange es zu ihrer Kommunikation erforderlich ist.“ (Quelle)

Neben Mund-Nasen-Bedeckungen aus durchsichtigem Kunststoff, welche das Mundbild nicht bedecken, gibt es auch Stoffmasken mit eingearbeiteten Sichtfenstern. Diese sind vergleichbar mit den bekannten MNB und ermöglichen trotzdem die Wahrnehmung des Mundbilds des Trägers.

Können die transparenten MNB nicht verwendet werden, müssen zur Absicherung der Teilhabe am Unterricht pädagogische Maßnahmen oder technische Unterstützungen entsprechend mehr eingesetzt werden. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an das überregionale Beratungs- und Förderzentrum Hören.