Häufige Fragen zum Schülerheim

Für wen kommt das Schülerheim in Frage?
Schüler*innen , denen der tägliche Fahrtweg von und zur Johannes-Vatter-Schule aufgrund der Entfernung und der Fahrtdauer nicht zugemutet werden kann.
Schüler*innen , die eine besondere außerschulische Förderung benötigen.

Wann ist das Schülerheim geöffnet?
Das Schülerheim ist nur während der Schultage geöffnet. Die Wochenenden, Ferien und Krankheitstage verbringen die Schülerinnnen und Schüler in der Familie. Das Schülerheim ist sonntags ab 18:00 Uhr für die Schüler*innen geöffnet, die von weit herkommen (z. B. aus Nordhessen).

Wer trägt die Kosten?
Der Landeswohlfahrtsverband Hessen (LWV-Hessen) übernimmt derzeit in der Regel die Kosten für einen Platz im Schülerheim. Es wird seitens des LWV-Hessen geprüft, ob die Eltern einen Kostenbeitrag leisten müssen.

Was passiert mit dem Pflegegeld, Kindergeld?
Das Pflegegeld steht den Eltern weiterhin für alle Tage zu, an denen sich die Schüler*innen zu Hause aufhält. Das Kindergeld erhalten die Eltern weiterhin in voller Höhe.

Wo stelle ich einen Antrag zur Aufnahme?
Unser Leiter des Schülerheims, Herr Fritsch, hilft den Eltern bei der Antragstellung und leitet die Unterlagen an den LWV zu Bewilligung weiter.

Folgende Unterlagen werden benötigt:

  • ärztliche Gutachten zur Behinderung
  • Audiogramm
  • Kopie des Schwerbehindertenausweises
  • letzte Zeugnisse, bzw. Empfehlung für BBV/BFS der abgebenden Schule
  • Kopie der Krankenversicherungskarte
  • Aufenthaltsgenehmigung (bei Schüler*innen außerhalb der EU)

Für Schüler*innnen, die die Berufsfachschule oder das Berufsvorbereitungsjahr besuchen wollen müssen die Eltern einen Antrag auf “Berufsausbildungsbeihilfe” (BaFög) bei ihrem Amt für Ausbildungsförderung (Stadt oder Landratsamt) stellen.

Wann muss ich einen Antrag zur Aufnahme stellen?
Die Beabeitungszeit dauert ca. 2 Monate. Wir empfehlen den Eltern dringend, einen Antrag für das kommende Schuljahr bis Anfang Mai des laufenden Jahres zu stellen, damit noch vor den Sommerferien eine Kostenzusage erfolgen kann.

Wann erfolgt die Aufnahme?
Sobald die Kostenzusage des LWV-Hessen bei den den Eltern und der Leitung des Schülerheims vorliegt wird eine Aufnahmetermin vereinbart.

Was müssen die Schülerinnen und Schüler mitbringen?

  • ausreichende Kleidung für eine Woche
  • Zahnputzmittel, Seife, Haarwaschmittel, Kosmetik
  • Batterien für Hörgeräte/CI
  • Medikamente (sofern benötigt) mit ärztlicher Anweisung über die Einnahme
  • Schwerbehindertenausweise und Versicherungskarte
  • Schulmaterial

Was dürfen die Schüler*innnen mitbringen?

  • eigene Betttwäsche und Handtücher
  • Spielsachen
  • fotos, Poster
  • Notebook und Smartphones in Absprache mit den Erzieher*innen

Gibt es Taschen- und Bekleidungsgeld?
Die Schüler*innen erhalten vom LWV-Hessen ein monatliches Taschengeld, das sich nach dem Lebensalter richtet. In besonderen Fällen erhalten die Schüler*innnen  auch ein Bekleidungsgeld.